Offene Gesellschaft (OG)
Die offene Gesellschaft ist insbesondere auch durch die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter gekennzeichnet. Jeder Gesellschafter hat gem § 109 Abs 1 UGB eine vereinbarte Einlage zu leisten und damit einen Kapitalanteil.
Offene Gesellschaft (OG)
Die offene Gesellschaft ist insbesondere auch durch die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter gekennzeichnet. Jeder Gesellschafter hat gem § 109 Abs 1 UGB eine vereinbarte Einlage zu leisten und damit einen Kapitalanteil.
