In § 189 UGB wurde die Rechnungslegungspflicht verankert. Die Rechnungslegungspflicht erstreckt sich auf:
1. Kapitalgesellschaften
2. Kapitalistische Personengesellschaften sowie
In § 189 UGB wurde die Rechnungslegungspflicht verankert. Die Rechnungslegungspflicht erstreckt sich auf:
1. Kapitalgesellschaften
2. Kapitalistische Personengesellschaften sowie
