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Anforderungen an die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft im Rahmen einer Umgründung. Die Ausführungen basieren auf dem Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Rechnungslegung bei Umgründungen.

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzGerhard WolfDJA 2023/21DJA 2023, 83 Heft 2 v. 1.6.2023

Für die Verschmelzung, die Spaltung und die Umwandlung ist zwingend eine Schlussbilanz (je)der übertragenden Gesellschaft zum Umgründungsstichtag aufzustellen (§ 220 Abs 3 AktG; § 96 Abs 2 GmbHG; § 2 Abs 2 SpaltG; § 2 Abs 3 UmwG).

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