Im Rahmen der Berichterstattung gem Art 8 Taxonomie-VO haben Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022 erstmalig die Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten zu ermitteln und somit auch zu beurteilen, ob sie den sozialen Mindestschutz gem Art 18 Taxonomie-VO einhalten. Diese Beurteilung ist jedoch mangels detaillierter gesetzlicher Vorgaben ermessensbehaftet. Die Platform for Sustainable Finance (PSF) hat ihren finalen Bericht zur Auslegung der Minimum Social Safeguards im Oktober 2022 veröffentlicht und für berichtspflichtige Unternehmen sachdienliche Hinweise zur Einhaltung der Minimum Social Safeguards dargestellt. Allerdings sind die hierin enthaltenen Schlussfolgerungen vorbehaltlich einer entsprechenden Umsetzung in Form delegierter Verordnungen derzeit nicht zwingend in vollem Umfang umzusetzen und haben somit lediglich empfehlenden Charakter. Eine zum Teil unternehmensindividuelle Auslegung des sozialen Mindestschutzes ist somit vorerst weiter geboten, muss im Mindestumfang allerdings den Anforderungen der in Art 18 Taxonomie-VO genannten Rahmenwerke entsprechen.

