Gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie haben berichtspflichtige Nicht-Finanzunternehmen für das Geschäftsjahr 2022 erstmalig auch Angaben über die sog Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten zu machen. Mitte Dezember hat die EU-Kommission neben Frequently Asked Questions (FAQs) zur Anwendung der Klima Delegierten Verordnung auch FAQs zur Klarstellung der Offenlegungsverordnung veröffentlicht, die die Angabepflichten iZm der EU-Taxonomie regelt. (FN )

