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Wesentliche Erkenntnisse zur Anwendung der Offenlegungsverordnung zu Art 8 der Taxonomie-Verordnung

der beitragAufsatzDennis Pietzka, Hans Hartmann, Ulf KühleDJA 2023/7DJA 2023, 24 - 27 Heft 1 v. 1.3.2023

Gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie haben berichtspflichtige Nicht-Finanzunternehmen für das Geschäftsjahr 2022 erstmalig auch Angaben über die sog Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten zu machen. Mitte Dezember hat die EU-Kommission neben Frequently Asked Questions (FAQs) zur Anwendung der Klima Delegierten Verordnung auch FAQs zur Klarstellung der Offenlegungsverordnung veröffentlicht, die die Angabepflichten iZm der EU-Taxonomie regelt. (FN )

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