Bei der Bewertung der Posten der Aktivseite, insb von Beteiligungen und Kapitalvermögenswerten, können die aufgrund der Inflationsentwicklung höheren Abzinsungssätze zu einer Abwertung führen. Die voraussichtliche Preis- bzw Kostenentwicklung ist auch bei Bemessung der Rückstellungen zu berücksichtigen.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

