STEUERRECHT
Umsatzsteuerzinsen
Durch § 205c BAO wird eine Verzinsung bei der Umsatzsteuer eingeführt. Mit Umsatzsteuerzinsen zu verzinsen ist im Fall von Gutschriften ein in einer Voranmeldung erklärter Überschuss ab dem 91.
STEUERRECHT
Umsatzsteuerzinsen
Durch § 205c BAO wird eine Verzinsung bei der Umsatzsteuer eingeführt. Mit Umsatzsteuerzinsen zu verzinsen ist im Fall von Gutschriften ein in einer Voranmeldung erklärter Überschuss ab dem 91.
