Mit einjähriger Verspätung legt das BMJ den Entwurf eines GesDigG 2022 vor, das die Digitalisierungs-Richtlinie (EU) 2019/1151 umsetzen soll. Das Gesetz soll am 1. 10. 2022 in Kraft treten und sieht sowohl die Abschaffung der Beglaubigung von Firmenbuch-Anmeldungen bei Einzelunternehmen wie einige beträchtliche Erleichterungen bei den Firmenbuchgebühren vor. Leider ist die längst fällige Abschaffung der Pflichtpublikation in der "Wiener Zeitung" immer noch nicht enthalten, obwohl das geänderte Veröffentlichungsregime eine gute Gelegenheit gewesen wäre.

