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Können Wertberichtigungen von Forderungen und Rückstellungen für steuerliche Zwecke auch pauschal ermittelt werden? Forderungen Rückstellungen Übergangsregelung

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzGerhard WolfDJA 2022/23DJA 2022, 76 Heft 2 v. 9.6.2022

Können Wertberichtigungen von Forderungen und Rückstellungen für steuerliche Zwecke auch pauschal ermittelt werden?

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