Am 31. 12. 2021 hätte das COVID-19-GesG, das die "virtuelle Versammlung" bei Gesellschaften ermöglicht und eine Verlängerung der Aufstellungs- und Einreichfristen für Jahresabschlüsse vorsieht, außer Kraft treten sollen. Rechtzeitig vor dem Jahresende hat der Gesetzgeber die Fristen aber neuerlich verlängert.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

