Neben den üblichen steuerlichen Korrekturen zur Abschreibungsdauer sind steuerlich auch degressive Abschreibungsverläufe und erhöhte Abschreibungen im ersten und zweiten Jahr nach der Anschaffung zu berücksichtigen. Ab 2023 wird auch der neue Investitionsfreibetrag außerbilanzielle Auswirkungen haben. Darüber hinaus bestehen vielfach Standunterschiede zum Ansatz in der UGB-Bilanz, woraus Steuerlatenzen entstehen. Dies läuft dem Wunsch nach einer Einheitsbilanz zuwider.

