Neben den üblichen steuerlichen Korrekturen zu den Abschreibungen und Beteiligungserträgen sind auch komplexere Hinzurechnungsfragen bei Personengesellschaftsbeteiligungen, Einlagenrückzahlungen und Forderungsverzichten zu berücksichtigen. Auch die erstmalige Berücksichtigung von bestehenden Pauschalwertberichtigungen und pauschalen Rückstellungen führt zu einer steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung.

