Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen sind regelmäßig mit Forderungsverzichten bzw Schuldnachlässen verbunden, die die Lebensfähigkeit des Unternehmens und damit dessen Fortbestand sicherstellen. Ertragsteuerlich ist hierbei die mit solchen Maßnahmen verbundene Körperschaftsteuerbelastung zu berücksichtigen, die bei Vorhandensein von Verlustvorträgen nur unter bestimmten Voraussetzungen verhindert oder zumindest gemildert werden kann.

