Dem UGB selbst sind keine expliziten Vorschriften zur Abbildung von Restrukturierungs- bzw Sanierungsmaßnahmen im Jahresabschluss zu entnehmen, weshalb für Zwecke der Bilanzierung auf die allgemeinen Grundsätze zurückzugreifen ist. Der Beitrag behandelt ausgewählte Fragestellungen iZm der bilanziellen Abbildung einzelner Restrukturierungs- bzw Sanierungsmaßnahmen und befasst sich hierfür mit der Frage des zutreffenden Ansatzzeitpunktes sozialplanbedingter Restrukturierungsrückstellungen, der Abbildung von Sale-and-lease-back-Transaktionen aus Sicht des Veräußerers, von auflösend bzw aufschiebend bedingten Forderungsverzichten sowie von qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarungen.

