Das UGB kennt keine detaillierten Regelungen zur Währungsumrechnung. Dies gilt sowohl für den Jahres- als auch für den Konzernabschluss. In der Bilanzierung ist daher in erster Linie auf die GoB, insb das Realisationsprinzip, das Imparitätsprinzip sowie das Anschaffungskostenprinzip und die Ausführungen in der Literatur zurückzugreifen. Mit der Stellungnahme 38 "Währungsumrechnung (UGB)" hat das AFRAC die herrschende Literaturmeinung zusammengefasst und vor dem Hintergrund der GoB-Leitlinien zur Währungsumrechnung im unternehmensrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss entwickelt. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte der Stellungnahme überblicksmäßig dar.

