Nach § 250 Abs 1 UGB stellt die Geldflussrechnung einen verpflichtenden Bestandteil eines unternehmensrechtlichen Konzernabschlusses dar. Für Jahresabschlüsse kennt das UGB keine Pflicht zur Erstellung einer Geldflussrechnung.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

