Der Beitrag befasst sich mit Praxisfragen einer Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH bzw AG, die infolge der COVID-19-Pandemie in ihrem Fortbestehen gefährdet ist. Ist das Eigenkapital der Gesellschaft negativ oder ist mehr als die Hälfte des Nennkapitals verlustig, wirft sich die Frage auf, welche Pflichten ihre gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer bzw Vorstand) im Falle eine Zahlungsstockung, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung besitzen. Die in dieser Form eingegrenzten Konstellationen umfassen neben den Bestimmungen des GmbHG (für die Geschäftsführung der GmbH), des AktG (für den Vorstand der AG) jene des UGB, StGB, URG sowie der IO.

