Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG) 2014 wurde für die Bildung latenter Steuern das bilanzorientierte "temporary concept" im UGB eingeführt. Danach sind für Unterschiede zwischen den steuerrechtlichen und den unternehmensrechtlichen Wertansätzen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgleichen, grundsätzlich latente Steuern zu bilden.

