Das Vorliegen einer Gegenleistung stellt eine Anwendungsvoraussetzung des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) für die Einbringung von einbringungsfähigem Vermögen in eine übernehmende Körperschaft dar. In der Praxis ergeben sich in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Fragestellungen aus dem Spannungsverhältnis zwischen der umgründungssteuerrechtlichen Möglichkeit des Unterbleibens einer Gegenleistung und den gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungs- und Kapitalaufbringungsvorschriften sowie die Frage, inwieweit Vereinbarungen von nachträglichen Gegenleistungen oder nachträgliche Anpassungen der Gegenleistung mit den Anwendungsvoraussetzungen des Art III UmgrStG im Einklang stehen.

