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Was ist bei der Zuordnung von Finanzinstrumenten zum Anlagevermögen im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss zu beachten?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzDominik PermanschlagerDJA 2019/43DJA 2019, 132 Heft 4 v. 22.11.2019

Die Gliederungsvorschriften des UGB sehen auf der Aktivseite eine Unterteilung in Anlage- und Umlaufvermögen vor. Die grundsätzlichen Bestimmungen zur Klassifizierung von Vermögensgegenständen als Anlage- oder Umlaufvermögen finden sich in § 198 Abs 2 und 4 UGB.

Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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