Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen von ATAD (der Anti Tax Avoidance Directive der EU) die Hinzurechnungsbesteuerung im § 10a KStG aufgenommen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen von ATAD (der Anti Tax Avoidance Directive der EU) die Hinzurechnungsbesteuerung im § 10a KStG aufgenommen.
