IAS 37 regelt Rückstellungen relativ detailverliebt und strikt. Weniger in den Grundsätzen als in diesen Details kommt es zu Differenzen zu unserem UGB. Der Standard ist auch in die Jahre gekommen und wird im Rahmen von IASB-Projekten in wesentlichen Punkten diskutiert.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

