Die steuerlichen Folgen eines Unternehmenserwerbs sind sowohl aus ertragsteuerlicher als auch aus grunderwerbsteuerlicher Sicht wesentlich von der Rechtsform des erworbenen Unternehmens abhängig. Die steuerlichen Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform sind auch aus Sicht des Verkäufers und des Käufers unterschiedlich und in der Regel gegenläufig. Dass es auch insgesamt steueroptimale Konstellationen geben kann, legt dieser Beitrag näher dar.

