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Welche Vermögen kommen für eine Einbringung nach Art III UmgrStG in Betracht und WER kommt als Übernehmer in Frage?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzChristian SteinerDJA 2019/11DJA 2019, 31 Heft 1 v. 2.4.2019

Für die Anwendung des Art III UmgrStG kommen lediglich folgende vier Vermögenswerte in Betracht:

Betriebe,

Teilbetriebe,

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