Die im vorigen Artikel (DJA 2018/47, 133) besprochenen Fehldarstellungen im Jahresabschluss können auch verwaltungs- und strafrechtliche Haftungsfragen für die Geschäftsführung auslösen.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die im vorigen Artikel (DJA 2018/47, 133) besprochenen Fehldarstellungen im Jahresabschluss können auch verwaltungs- und strafrechtliche Haftungsfragen für die Geschäftsführung auslösen.
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