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Personalrückstellungen: Was ist für die Jahresabschlüsse zum 31. 12. 2018 zu beachten?

der beitragAufsatzGerhard WolfDJA 2018/31DJA 2018, 83 - 86 Heft 3 v. 21.8.2018

Die Bilanzierung von Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) ist und bleibt ein Dauerbrenner im Rahmen der Erstellung von Jahresabschlüssen.

Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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