Seit 1. 1. 2018 ist IFRS 15 verpflichtend anzuwenden. Für alle Unternehmen stellt sich daher die Frage, ob die neue Regelungstiefe des IFRS 15 zu Änderungen im UGB führt. Die Umsatzrealisierung im UGB folgt eigenen konzeptionellen Grundsätzen, welche sich in einigen Bereichen mit jenen nach IFRS 15 überschneiden, zum Teil bestehen jedoch wesentliche Abweichungen.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

