Eine der dringlichsten Praxisfragen vor dem Hintergrund der umgesetzten EU-Bilanzrichtlinie ist die Anwendbarkeit der neuen IFRS-Standards im UGB.
Für Geschäftsjahre, welche ab 1. 1. 2018 begonnen haben, ist nun für IFRS-Anwender eine Umsetzung der neuen Vorschriften zur Erlösrealisierung (IFRS 15) erforderlich geworden.

