Wie auch bereits in der letzten Ausgabe berichtet, sind die neuen Regelungen des IFRS 15 zu Erlösrealisierung aus Verträgen mit Kunden ab 1. 1. 2018 verpflichtend anzuwenden. Diesbezüglich gibt es eine Vielzahl an Detailregelungen, wie mit bestimmten Sachverhalten umzugehen ist, wie beispielsweise mit Multi-Element-Verträgen, Vertragskosten, Rückgaberechten, Optionen, Finanzierungskomponenten etc.

