Mit Erlass vom 13. 1. 2016 äußerte das BMF erstmals die Rechtsmeinung, dass nicht getilgte Verbindlichkeiten im Rahmen der Liquidationsbesteuerung von Kapitalgesellschaften nicht vom realisierten Aktivvermögen abzuziehen seien. Diese Aussage wurde mit Erlass vom 2. 6. 2016 ergänzt und wurde bereits vom BFG Linz in einem Gruppenfall auch so judiziert. Der Beitrag analysiert zunächst die Situation und gibt Hinweise, wann in einer Insolvenz ein Problem vorliegt und wann nicht.

