Zunächst ist festzuhalten, dass der Grundsatz der Wesentlichkeit zwar nun neu ins UGB aufgenommen wurde, den Erläuterungen zum Ministerratsentwurf ist jedoch diesbezüglich zu entnehmen, dass der Wesentlichkeitsgrundsatz bereits zuvor als anerkannter Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung in der Praxis verankert war.
Abstract aus DJA bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

