Ein Ruhestörer hatte gemeint, dass die Vermieterin ihr Kündigungsrecht verwirkt habe.
Wien. Eine Nachbarin des Mannes war 2022 ausgezogen. Denn ihr Nachbar bespucke sie aus dem Fenster, beschimpfe sie, schneide ihr mit dem Fahrrad den Weg ab und spiele laut Musik. Die Vermieterin wollte den Mann loswerden, aber dieser wandte sich an den Obersten Gerichtshof (OGH), weil das Kündigungsrecht bereits verwirkt sei.

