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Möpse-Schau abgesagt: Schon Versuch strafbar

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2026/45Die Presse - Recht 2026, 15 Heft 8 v. 16.2.2026

Tierarzt ortete Qualzuchtmerkmale, Frau will freiwilig auf Schau verzichtet haben.

Wien. Atemnot, Hautentzündungen: Diese Qualzuchtmerkmale stellte ein Tierarzt an einem Mops fest, ehe dieser auf der Clubsiegerschau gezeigt werden sollte. Dazu kam es zwar nicht; trotzdem wurde die Besitzerin wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz mit einer Geldstrafe belegt – mit dem Sanktus des OÖ Landesverwaltungsgerichts.

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