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Nach „Dreier“ wider Willen darf man mit Viertem schlafen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2026/17Die Presse - Recht 2026, 13 Heft 5 v. 26.1.2026

Wien. Immer wieder habe sie ihr Ehepartner aufgefordert, an einem „Dreier“ teilzunehmen, sagte die Frau. Sie habe dadurch sexuelle Kontakte mit anderen Männern haben müssen, obwohl sie so etwas wegen ihrer konservativen Lebenseinstellung ablehne.

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