Verfassungsgerichtshof korrigiert Verwaltungsgerichtshof in Grundrechtsfrage.
Wien. Es war ein wechselvoller Streit, aber am Ende siegte die betroffene Person gegen Wiens Bürgermeister Michael Ludwig: Ein biologisch als Mann identifizierbarer Mensch, der aber weder männlich, weiblich noch sonst geschlechtlich zugeordnet werden will (Transperson), kann seinen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister streichen lassen.

