Mutter und Sohn hatten sich früher umgemeldet, der Vater später. Das rächte sich.
Wien. Um Kinderbetreuungsgeld zu bekommen, muss man mit dem Kind zusammenwohnen. Weil ein Vater seine neue Wohnadresse spät meldete, bekommt er laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) nun nichts, auch nicht für die Zeit nach der Ummeldung.

