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Papa patzte beim Umzug: Kindergeld weg

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2026/174Die Presse - Recht 2026, 15 Heft 26 v. 22.6.2026

Mutter und Sohn hatten sich früher umgemeldet, der Vater später. Das rächte sich.

Wien. Um Kinderbetreuungsgeld zu bekommen, muss man mit dem Kind zusammenwohnen. Weil ein Vater seine neue Wohnadresse spät meldete, bekommt er laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) nun nichts, auch nicht für die Zeit nach der Ummeldung.

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