Mann hatte Übergriff auf Nachbarin damit gerechtfertigt, dass sie ihn zuerst verletzt habe.
Wien. Dass er mit seiner Ehefrau (der eigentlichen Mieterin) ausziehen soll, wurmte einen Mann. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied aber, dass der Rauswurf des Paars gerechtfertigt ist, weil der Mann eine andere Hausbewohnerin gewürgt hat. Selbst wenn diese Nachbarin ihn davor verletzt haben sollte.

