Eine unbemannte Verkaufsstätte ist kein „Betriebsraum“, stellt der VwGH klar.
Wien. Im Automatenshop in Meidling gab es neben anderen Waren nicht nur alkoholische Getränke aller Art, von Bier über Alkopops bis Wodka; es war auch ein ausgeklügeltes System der Alterskontrolle implementiert: Wer Alkohol aus einem der drei damit bestückten Apparate beziehen wollte, musste einen Ausweis scannen; ein Callcenter in Slowenien sollte die Identität prüfen.

