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Durst löschen ist keine Aufgabe der Feuerwehr

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2026/105Die Presse - Recht 2026, 13 Heft 17 v. 20.4.2026

Beim Getränkeholen verletzter Feuerwehrmann gilt nicht als unfallversichert.

Wien. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr genießen wie Arbeitnehmer Unfallversicherungsschutz, wenn im Rahmen der Ausbildung, der Übungen oder gar im Einsatzfall etwas passiert. Doch dieser Schutz hat Grenzen, wie eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt.

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