Beim Getränkeholen verletzter Feuerwehrmann gilt nicht als unfallversichert.
Wien. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr genießen wie Arbeitnehmer Unfallversicherungsschutz, wenn im Rahmen der Ausbildung, der Übungen oder gar im Einsatzfall etwas passiert. Doch dieser Schutz hat Grenzen, wie eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt.

