Wien. Wer sich gegen die Offenlegung von Informationen wehren will, kann in eine paradoxe Lage geraten: Um effektiven Rechtsschutz zu erlangen, muss zunächst das Risiko eingegangen werden, eine gerichtliche Verpflichtung zu verletzen.
Wien. Wer sich gegen die Offenlegung von Informationen wehren will, kann in eine paradoxe Lage geraten: Um effektiven Rechtsschutz zu erlangen, muss zunächst das Risiko eingegangen werden, eine gerichtliche Verpflichtung zu verletzen.
