Ab 28. Lebensjahr dient Mitversicherung nur noch zu Jobsuche nach Ausbildung.
Wien. Kann jemand, der bis zum 27. Geburtstag als Student bei den Eltern mitversichert ist, noch länger bei der Österreichischen Gesundheitskasse anspruchsberechtigt bleiben, wenn er weiter studiert? Diese Frage musste der Verwaltungsgerichtshof jetzt klären. Die Antwort vorweg: nein. Wohingegen ein arbeitsloser Absolvent sehr wohl in den Genuss der Mitversicherung käme.

