Wien. Inwieweit muss man als Wirt einkalkulieren, dass Gäste sich im Schanigarten verletzen könnten, und wie sehr hat man als Besucher selbst aufzupassen? Zu dieser Frage fällte der Oberste Gerichtshof (OGH) rechtzeitig zu Beginn der Schanigartensaison eine Entscheidung.

