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Kammerumlage: Youtuberin muss zahlen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2026/79Die Presse - Recht 2026, 15 Heft 12 v. 16.3.2026

Künstlerin betreibt mit eingebetteten Videos einen Mediendienst, so der VwGH.

Wien. Sie sei eigenschöpferisch im Kunstzweig der Musik tätig und unterliege nicht der Gewerbeordnung, meinte eine Künstlerin in NÖ. Also müsse sie nicht die die Grundumlage von rund 400 Euro jährlich zahlen, die ihr die Wirtschaftskammer abverlangt hatte.

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