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„Lichtschacht“ im Kleingarten viel zu groß: Er muss weg

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2026/73Die Presse - Recht 2026, 15 Heft 11 v. 9.3.2026

Böschung mit sechs Meter Durchmesser übersteigt das unbedingt nötige Ausmaß.

Wien. Eine halbkreisförmige Böschung von zirka sechs Meter Durchmesser und bis zu 1,20 Meter Tiefe: Das war eine als „Lichtschacht“ bezeichnete Geländeveränderung, die der Eigentümer eines Wiener Kleingartenhauses bei dessen Bau vorgenommen hatte – ziemlich groß für den deklarierten Zweck, Licht ins Kellerfenster neben der Terrasse zu lassen.

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