Böschung mit sechs Meter Durchmesser übersteigt das unbedingt nötige Ausmaß.
Wien. Eine halbkreisförmige Böschung von zirka sechs Meter Durchmesser und bis zu 1,20 Meter Tiefe: Das war eine als „Lichtschacht“ bezeichnete Geländeveränderung, die der Eigentümer eines Wiener Kleingartenhauses bei dessen Bau vorgenommen hatte – ziemlich groß für den deklarierten Zweck, Licht ins Kellerfenster neben der Terrasse zu lassen.

