Richterin, die vor neun Jahren Chefin des Verteidigers war, gilt heute als befangen.
Wien. Wie lange spielt es eine Rolle, dass man man mit jemandem nicht gut zusammenarbeiten konnte? Diese Frage musste der Oberste Gerichtshof (OGH) klären.
OGH-Richterin Eva Marek war 2014 als Leiterin zur Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) gewechselt, bevor sie 2018 als Vizepräsidentin an den OGH zurückkam. Bei der OStA habe sich die Zusammenarbeit mit einem bis Ende 2016 dort tätigen Staatsanwalt äußerst problematisch gestaltet, sagte Marek. Sie sollte am OGH als Senatsvorsitzende über einen Fall befinden, in dem dieser Mann nun als Verteidiger auftritt.

