Versandhandel. Mehrere Klauseln für das kostenpflichtige Mitgliedsprogramm von Amazon sind rechtswidrig, entschied das Oberlandesgericht Wien.
Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat beim Oberlandesgericht Wien einen Erfolg gegen Amazon erzielt. Acht Klauseln zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht des kostenpflichtigen Mitgliedsprogramms „Amazon Prime“ sind laut dem OLG gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

