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Weihnachtsfeier im Betrieb darf kein Knaller sein

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2025/335Die Presse - Recht 2025, 15 Heft 51 v. 15.12.2025

Mitarbeiter, der Feuerwerkskörper zündete, muss selbst für Schaden aufkommen.

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