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Mailadresse vor Mitbewohnern geschützt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2025/338Die Presse - Recht 2025, 15 Heft 51 v. 15.12.2025

Hausverwaltung verschickte Koordinaten eines Bewohners an Hausgemeinschaft.

Wien. Die Wohnadresse kann unter Eigentümern einer Wohnanlage kein Geheimnis sein. Aber wie steht es mit einer Mailadresse, einer Telefonnummer?

Diese Daten sind geschützt, wie ein bis zum Verwaltungsgerichtshof gedrungener Fall zeigt. Ein Wohnungseigentümer hatte sich mit einer Frage zum Einbau eines neuen Garagentors an die Hausverwaltung gewandt, und die verschickte ihre Antwort gleich an alle Miteigentümer. Und zwar ohne zuvor die Mailadresse und die Signatur des Anfragenden samt dessen Telefonnummer aus der Korrespondenz gelöscht zu haben.

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