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Geburtsdatum nicht verraten kostet Geld

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2025/303Die Presse - Recht 2025, 15 Heft 46 v. 10.11.2025

Pensionist berief sich auf Datenschutz und fiel deshalb um den Spendenabzug um.

Wien. Sein Geburtsdatum sei Teil seiner persönlichen Daten und unterliege dem Datenschutz; mit Ausnahme des Roten Kreuzes solle keiner der Vereine, die der Pensionist mit Spenden bedachte, den Geburtstag erfahren. Diese Einstellung bekam dem Mann finanziell nicht gut: Der erhoffte Abzug der Spenden als Sonderausgaben funktionierte nicht.

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