Pensionist berief sich auf Datenschutz und fiel deshalb um den Spendenabzug um.
Wien. Sein Geburtsdatum sei Teil seiner persönlichen Daten und unterliege dem Datenschutz; mit Ausnahme des Roten Kreuzes solle keiner der Vereine, die der Pensionist mit Spenden bedachte, den Geburtstag erfahren. Diese Einstellung bekam dem Mann finanziell nicht gut: Der erhoffte Abzug der Spenden als Sonderausgaben funktionierte nicht.

